E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich seit 2025
Während viele Unternehmen erst jetzt anfangen, sich mit der E-Rechnung auseinanderzusetzen, ist sie für RSK-Software längst Alltag – schon seit 2016 gehört die E-Rechnungsfunktion bei uns zum Standard.
Was ändert sich ab 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 beginnt die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Das sollten Sie wissen:
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📥 Empfangspflicht: Unternehmen müssen E-Rechnungen im strukturierten XML-Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD 2.0.1) empfangen können. Ein E-Mail-Postfach reicht hierfür aus.
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📤 Versand: Bis Ende 2026 dürfen Sie noch wählen: E-Rechnung oder „sonstige Rechnung“ (Papier/PDF) – letzteres nur mit Zustimmung des Empfängers.
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🏢 Kleine Unternehmen (Vorjahresumsatz ≤ 800.000 €) haben als Sender eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2027.
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❗ Ab 2028 gilt: Nur noch strukturierte E-Rechnungen sind zulässig – für alle Unternehmen, ob Sender oder Empfänger.
Ausnahmen von der Pflicht:
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Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €)
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Fahrausweise
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Leistungen von Kleinunternehmern
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Steuerfreie Umsätze (§ 4 Nr. 8–29 UStG)
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Leistungen an Nichtunternehmer (z. B. Vereine)
Ihr Vorteil mit RSK-Software
✅ E-Rechnungsfunktion bereits seit 2016 Standard
✅ Medienbruchfreie Prozesse – vom Eingang bis zur Archivierung
✅ Rechtssicherheit durch volle Konformität mit aktuellen Richtlinien
✅ Zukunftsstark – schon jetzt optimal vorbereitet auf 2028