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E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich seit 2025

Während viele Unternehmen erst jetzt anfangen, sich mit der E-Rechnung auseinanderzusetzen, ist sie für RSK-Software längst Alltag – schon seit 2016 gehört die E-Rechnungsfunktion bei uns zum Standard.

Was ändert sich ab 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 beginnt die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Das sollten Sie wissen:

  • 📥 Empfangspflicht: Unternehmen müssen E-Rechnungen im strukturierten XML-Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD 2.0.1) empfangen können. Ein E-Mail-Postfach reicht hierfür aus.

  • 📤 Versand: Bis Ende 2026 dürfen Sie noch wählen: E-Rechnung oder „sonstige Rechnung“ (Papier/PDF) – letzteres nur mit Zustimmung des Empfängers.

  • 🏢 Kleine Unternehmen (Vorjahresumsatz ≤ 800.000 €) haben als Sender eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2027.

  • Ab 2028 gilt: Nur noch strukturierte E-Rechnungen sind zulässig – für alle Unternehmen, ob Sender oder Empfänger.

Ausnahmen von der Pflicht:

  • Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €)

  • Fahrausweise

  • Leistungen von Kleinunternehmern

  • Steuerfreie Umsätze (§ 4 Nr. 8–29 UStG)

  • Leistungen an Nichtunternehmer (z. B. Vereine)

Ihr Vorteil mit RSK-Software

✅ E-Rechnungsfunktion bereits seit 2016 Standard
Medienbruchfreie Prozesse – vom Eingang bis zur Archivierung
Rechtssicherheit durch volle Konformität mit aktuellen Richtlinien
Zukunftsstark – schon jetzt optimal vorbereitet auf 2028