Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle – auch künftigen – Geschäfte mit den
Bestellern. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht. Der Anwendung
solcher Bedingungen wird widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Preise, Versand, Zahlung
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. sofern nicht anders angegeben. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten für die beschriebene Standardausführung der Programme. Änderungen oder Ergänzungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich berechnet. Die Ware ist 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, dem Kunden die eigenen Kreditkosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.
4. Lizenzbedingungen für Software
[1] Vertragsgegenstand ist das installierte/gesendete/auf Datenträger aufgezeichnete
Computerprogramm sowie dazugehörige Dokumentationen. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Dokumentation grundsätzlich brauchbar ist.
[2] Alle Software-Programme des Lizenzgebers werden nur unter der Bedingung zur Nutzung überlassen, dass der Lizenznehmer durch Unterschrift die Bedingungen des
Lizenzvertrages als rechtsverbindlich anerkennt.
[3] Im Falle des Softwarekaufs gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegen Entrichtung der einmaligen Lizenzgebühr das unbefristete, nicht übertragbare und
nicht ausschließliche Recht, das Lizenzprogramm auf einem Computersystem zu benutzen. Mehrfachnutzung dieses Programms auf mehreren Rechnern innerhalb
eines Firmenkomplexes im Netz ist erlaubt, wenn durch die Lizenzrechnung zusätzliche Geräte eingeschlossen sind (Lizenzkosten für netzwerkfähige
Programme). Im Falle der Softwaremiete gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegen Entrichtung der monatlichen Lizenzgebühr, für die Laufzeit des Vertrags, das befristete, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, das Lizenzprogramm auf einem Computersystem zu benutzen. Mehrfachnutzung dieses Programms auf mehreren Rechnern innerhalb eines Firmenkomplexes im Netz ist erlaubt, wenn durch die Lizenzrechnung zusätzliche Geräte eingeschlossen sind (Lizenzkosten für netzwerkfähige Programme).
[4] Das lizenzierte Programm und die dazugehörige Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder auszugsweise auf gleiche oder andere Datenträger ist dem Lizenznehmer nur für den gesicherten Arbeitsablauf im eigenen Betrieb gestattet, für den die Vereinbarung gilt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich auch nach Beendigung des Vertrages, die Programme und die Dokumentation des Lizenzgebers und die Datenträger Dritten weder weiterzugeben noch in sonst irgendeiner Form zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinne sind auch Zweigniederlassungen des Lizenznehmers oder Tochtergesellschaften.
[5] Die Haftung des Lizenzgebers für Schaden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programms entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung des Lizenzgebers zurückzuführen. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung.
[6] datamedia ist berechtigt, Softwarepflege nach eigenem Ermessen zu betreiben. Eine Programmergänzung/-erweiterung auf Verlangen des Lizenznehmers erfolgt nur gegen Leistung einer von datamedia anzubietenden Servicegebühr.
[7] Programme, die ordnungsgemäß bestellt und geliefert worden sind, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
[8] Der Vertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Vertragspartner wirksam. Eine Kündigung seitens des Lizenzgebers ist nur möglich bei Vertragsverletzungen des Lizenznehmers. Bei Kündigung der Lizenz ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Original sowie alle Kopien oder Teilkopien des Lizenzmaterials an den Lizenzgeber zurückzugeben. Eine Kündigung des Lizenznehmers ist innerhalb der vereinbarten Fristen möglich.
[9] Keinerlei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vom Lizenznehmer auf Dritte übertragen werden. Eine Übertragung der gewährten Lizenz oder eine
Einräumung von Unterlizenzen an dem Lizenzmaterial, auch von Teilen davon, ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers nicht zulässig.
[10] Änderungen und Ergänzungen des Vertrages werden nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen und rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
München, 01.01.2021
datamedia Gesellschaft für Unternehmensberatung mbH