Die betriebswirtschaftliche Literatur sieht in den bilanziellen Aufwendungen keinen Kostencharakter. In die Kostenstellenrechnung fließen deshalb kalkulatorische Kosten ein. Die bilanziellen Aufwendungen sind bestimmend in der Bilanzrechnung und der betrieblichen G+V. Die Abgrenzung von Aufwand und Kosten ist deshalb grundlegendes Thema in der gesamten Kostenrechnungsliteratur ¹).

Gemäß der nachfolgenden Ausführungen wurden die Voraussetzungen für die Planungsrechnung in dem von datamedia GmbH, München entwickelten Planungsprogramm >Budget< umgesetzt.

Grundlagen

Die Struktur der Kostenarten im Betriebsabrechnungsbogen hat höchste Bedeutung für preisbestimmende und preisbegrenzende Ermittlungen ²). Da in der Regel kein Marktpreis für individuell angefragte Drucksachen besteht, wird von der Druckerei ein Preis auf Grund ihrer Kostenrechnung angeboten. Die Konkurrenzlage führt jedoch häufig dazu, dass Preisabschläge nötig werden. Basis des Angebotspreises werden zwar nach wie vor die kalkulierten Kosten des Produktes sein, die Struktur der Kostenarten wird aber preisbegrenzende Punkte sichtbar machen müssen. Schon Kosiol hat hierzu seine Gedanken plastisch erklärt. „Die Grenzpunkte im Aufbau der Kostenarten werden zweckmäßigerweise und treffend als grüne, blaue oder rote Kostengrenzen bezeichnet“ ³)
Der klassische Betriebsabrechnungsbogen bietet methodisch unterschiedliche und jedenfalls unstrukturierte Anhaltspunkte zur Preisreduzierung. Beispiel: Verwaltungskosten werden reduziert, die ein Mix aus personellen Ausgaben und fixen Kapitalkosten sind und somit nicht erkennbare Wirkungen auf Liquidität und Bilanz haben. Daher wird im Folgenden beschrieben, wie ein Betriebsabrechnungsbogen strukturiert sein muss, um das Ziel einer Kostentransparenz für eine zielgerichtete Preisbildung zu erreichen.

Die Ausgabekosten

Die Bezeichnung Ausgabekostenrechnung leitet sich von der speziellen Gruppierung aufwandgleicher Kosten im Betriebsabrechnungsbogen ab, die alle zu Ausgaben führen: Personalkosten, Sachgemeinkosten, Verwaltungsgemeinkosten.

Die bilanziellen Aufwendungen

Weitere Kostenartengruppen in der Ausgabekostenrechnung bilden die Kapitalkosten, jedoch für die Durchschaubarkeit zweigeteilt. Unterschieden werden die aufwandgleichen Anteile und die Zusatzkosten. In der Ausgabekostenrechnung werden dafür die Gruppen „bilanzielle Aufwendungen“ und „kalkulatorischer Überhang“ eingeführt.
Die klassische Kostenrechnung kennt den Ansatz der bilanziellen Aufwendungen nicht, denn die kalkulatorischen Kosten müssen den tatsächlichen Werteverzehr abbilden, die bilanziellen Aufwendungen der Geschäftsbuchhaltung sind steuerlich und handelsrechtlich festgelegt. Die Übernahme der bilanziellen Aufwendungen in die Ausgabekostenrechnung hat einen kalkulatorischen Grund, der noch zu beschreiben ist.

Der kalkulatorische Überhang

Die Ausgabekostenrechnung weicht im Ergebnis der Vollkosten nicht von der klassischen Betriebsabrechnung ab. Die vollen kalkulatorischen Kosten werden dadurch erreicht, dass die Differenz zu den bilanziellen Aufwendungen im kalkulatorischen Überhang ergänzt wird. Für die Preisbestimmung und -begrenzung hat dieser Teil der kalkulatorischen Kosten eine herausragende Bedeutung.

Die Kostensätze als Preisgrenzen

Die wichtigste Zielsetzung der Ausgabekostenrechnung ist die kostenorientierte Preisrechnung und die Berücksichtigung von bilanziellem Aufwand, was zu transparenten Kostensätzen führt. 1. Ein klar getrennter ausgabewirksamer Kostensatz, 2. Ein Kostensatz mit zusätzlich bilanziellem Anteil und 3. Ein Kostensatz ergänzt mit dem kalkulatorischen Überhang (Vollkostensatz).
Der Ausgabekostensatz ist die unterste Stufe in der Preiskalkulation und definiert die rote Linie. Dies weicht von der Lehrmeinung ab, die beschreibt, die Preise könnten bis auf die Höhe der Grenzkosten gesenkt werden und die Schmalenbach als die kurzfristige Preisuntergrenze ansieht. Es gibt aber nicht die Preisuntergrenze. Ein Ziel des Ausgabekostensatzes ist, als Preisuntergrenze die kurzfristige Liquidität zu sichern.
Der sogenannte Budgetkostensatz deckt die Ausgaben und die bilanziellen Aufwendungen in der Kalkulation. Mit der Verwendung der bilanziellen Aufwendungen in der Ausgabekostenrechnung lassen sich mit dem Budgetkostensatz mittelfristige Kalkulationsziele wie eine ausgewogene Bilanzpolitik und die nominelle Kapitalerhaltung verfolgen.
Der Vollkostensatz ist insbesondere dann unerlässlich, wenn Preise für Erzeugnisse festgelegt werden sollen, für die, wie i. d. R. bei Drucksachen, kein Markpreis besteht. Nicht immer kann dieser Preis auch realisiert werden. Den Gestaltungsspielraum für die notwendige Preisfindung ermöglicht zu aller erst der kalkulatorische Überhang. Der Überhang ist zwar notwendig für die Substanzerhaltung und um die Wiederbeschaffung der in der Regel teureren Maschinen zu ermöglichen, kann aber kurz- und mittelfristig aufgeschoben werden, ohne dass Bilanz- oder Liquiditätsprobleme entstehen.
Die Übernahme der bilanziellen Aufwendungen in die Ausgabekostenrechnung hat also gesamtrechnerisch keine anderen Auswirkungen als die klassische Kostenrechnung: „Der Vollkostensatz bleibt Vollkostensatz“. Die strukturierte Gliederung der Kosten nach der Methode der Ausgabekostenrechnung bringt aber eine erweiterte Transparenz in den Betriebsabrechnungsbogen und die dort berechneten Stundensätze. Damit kann die Kalkulation kurz-, mittel- und langfristige Liquiditätsziele besser verfolgen und Preisgrenzen als Regulativ für die Preispolitik aufzeigen.
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¹) Vgl. auch Günther Wöhe, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, S. 373, Verlag Franz Vahlen GmbH, 1963
²) Vgl. Erich Kosiol, Kostenrechnung der Unternehmung, S. 75, Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden, 1979
³) Erich Kosiol, a. a. O., S. 70

Alexander Richter, Betriebsberater, Baierbrunn

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