EUDR-Vorbereitung – Ihre ERP-Lösung für entwaldungsfreie Lieferketten
Der Countdown läuft – zumindest potenziell. Auch wenn die EU-Kommission aktuell eine erneute Verschiebung der EUDR-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/1115) bis Ende 2026 erwägt, dürfen wir uns nicht auf Prognosen verlassen. Unsere Branche – Druckereien, Buchbindereien, Faltschachtelhersteller – gehört zu den betroffenen Sektoren. Wer später handeln will, riskiert hohe Aufwände und womöglich Marktverlust.
Wer ist konkret betroffen?
- Die EUDR gilt für Produkte, die Holz oder Papier enthalten bzw. daraus hergestellt werden (z. B. Pappe, Kartonagen, bedruckte Bögen etc.).
- Auch gedruckte Produkte (Bücher, Broschüren, Kataloge) sind nicht ausgenommen: sie müssen hinsichtlich der verwendeten Fasern rückverfolgbar sein.
- Verpackungen aus Holz, Karton oder papierbasierte Packmittel fallen ebenfalls unter die Regelungen, insbesondere wenn sie als eigenständige Ware gehandelt oder importiert werden.
- Ausnahmen gelten z. B. für 100 % recyceltes Material (für den Anteil, der vollständig rückgewonnen ist) sowie für Verpackungen, die wirklich nur als begleitendes Transportmittel fungieren und nicht als Handelsgut.
Darüber hinaus gelten Übergangsfristen:
- Die Anwendung der EUDR war ursprünglich für den 30. Dezember 2025 geplant; kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hätten sogar bis zum 30. Juni 2026 Zeit gehabt.
- Derzeit ist eine zusätzliche Verschiebung bis Ende 2026 im Gespräch (u.a. wegen technischer Probleme mit der IT-Plattform „Traces“).
Trotz dieser Diskussionen: Der Pflichtteil der Verordnung, insbesondere bezüglich Due Diligence, Dokumentationspflichten und Chargenrückverfolgbarkeit, bleibt eine zentrale Herausforderung.
Warum Chargenverfolgung hier ins Spiel kommt
Im Kern verlangt die EUDR, dass für jede einzelne Charge nachvollziehbar ist, woher die Rohstoffe stammen, dass keine Entwaldung stattgefunden hat und dass alle rechtlichen Bestimmungen im Ursprungsland eingehalten wurden.
Die Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) bezieht sich immer auf eine klar definierte Charge, nicht abstrakt auf „Gesamtprodukte“.
Das heißt im Praxisalltag:
- Jede Charge muss präzise identifiziert, dokumentiert und nachvollzogen werden.
- Daten wie Ursprung (Geolokalisierung), Lieferkette, Zwischenlager und Verarbeitungsschritte müssen verknüpft werden.
- Wenn mehrere Materialien vermischt werden (z. B. Fasermischungen), steigt die Komplexität der Rückverfolgbarkeit erheblich.
- Fehlerhafte oder unvollständige Dokumentation kann schwerwiegende Konsequenzen haben: von Bußgeldern bis hin zum Ausschluss vom EU-Markt.
Warum Sie sich mit datamedia keine Sorgen machen müssen – wir sind vorbereitet!
- Langjährige Erfahrung mit Chargenrückverfolgung im Lager-Modul: Bereits heute verfügt datamedia über fundierte Prozesse im Lager- und Chargenmanagement, mit klaren Identifikationen und Nachverfolgungsschritten.
- Systemarchitektur mit Blick auf EUDR-Anforderungen: Wir haben unsere Architektur so mitgedacht, dass wir auch die zusätzlichen Anforderungen der EUDR (z. B. Verknüpfung von Chargen, Lieferungen, DDS-Referenzen) effizient abbilden können.
- Vorbereitung auch bei möglicher Verordnungsversion: Sollte es, entgegen vieler Prognosen, keine Verschiebung geben, sind wir gerüstet und können Sie zügig unterstützen.
Ihr nächster Schritt gemeinsam mit uns
1. Statusanalyse: Wir prüfen Ihre bisherigen Prozesse, insbesondere Materialbeschaffung, Lagerung und Dokumentation.
2. Schulung + Testing: Mitarbeiter sensibilisieren, Prozesse simulieren und auf Praxistauglichkeit prüfen.
3. EUDR-Ready sein: Wenn der Stichtag kommt (oder ausbleibt) sind Sie vorbereitet.
Fazit
Ob es tatsächlich zu einer weiteren Verschiebung bis Ende 2026 kommt oder nicht – wir wissen es aktuell nicht. Aus Vorsicht setzen wir weiterhin auf die termingerechte Vorbereitung und Umsetzung der notwendigen EUDR-Funktionen.
Wenn Sie frühzeitig ein Gespräch wünschen, Ihre Prozesse durchleuchten oder Ihre Software fit machen wollen, stehen wir bereit.